Urteile / Presse

Familienrecht

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Zuwendungen, die ein Partner dem anderen in einer ehelichen oder auch in einer nichtehelichen Beziehung macht, nicht ohne weiteres zurückverlangt werden können. Hier gilt "geschenkt bleibt geschenkt".

Familienrecht

Zum 01.01.2020 hat sich die Düsseldorfer Tabelle verändert. Der für Kinder zu zahlende Unterhalt hat sich in allen Altersvorstufen erhöht. Die einzelnen Beträge können aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.

Arbeitsrecht

Befristete Arbeitsverträge sind nach wie vor bei Arbeitgebern beliebt, da die Befristung ihnen die Möglichkeit eröffnet, flexibel auf Auftragslagen zu reagieren. Aus Arbeitnehmersicht sind befristete Arbeitsverhältnisse jedoch problematisch.

Medizinrecht

420 Polizisten und sechs Staatsanwälte führten Medienberichten zufolge am Dienstagmorgen eine groß angelegte Razzia in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durch. Anlass der Ermittlung ist der Verdacht der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und Abrechnungsbetrug.

Familienrecht

Wenn man sich darauf verlassen können will, dass Kindesunterhalt gezahlt wird, dann sollte man über einen Unterhaltstitel verfügen.

Entweder erhält man diesen, wenn der Unterhaltspflichtige eine Urkunde beim Jugendamt erstellen lässt, oder man muss den Kindesunterhalt einklagen. Dann stellt der Beschluss des Familiengerichtes den Titel dar, aus dem man dann auch zwangsweise vollstrecken kann.

Familienrecht

Die Düsseldorfer Tabelle arbeitet mit Einkommensstufen. Um den zutreffenden Kindesunterhalt zu ermitteln muss man also das Einkommen des Unterhaltspflichtigen kennen.

Die Unterhaltsbeträge, die der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen sind, sind aber nur dann zutreffend, wenn tatsächlich auch an zwei Unterhaltsberechtigte Unterhalt gezahlt wird. Hiervon geht die Düsseldorfer Tabelle nämlich standardmäßig aus.

Familienrecht

Grundsätzlich werden Haustiere im Falle einer Trennung/Scheidung als „Hausrat“ angesehen, der nach Billigkeit zu verteilen ist. Berücksichtigt werden muss aber schon, dass es sich um Lebewesen handelt. Die Entscheidung, wem die Haustiere zuzusprechen sind, muss sich daher daran orientieren, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist.

Arbeitsrecht

Zunehmend werden Mitarbeiter auch im Ausland eingesetzt. Auch in Fällen, in denen der Arbeitgeber die Mitarbeiter vorübergehend zur Arbeit ins Ausland entsendet, sind die Zeiten für die Hin- und Rückreise als Arbeitszeit zu vergüten, da die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers liegen.

(BAG Entscheidung vom 17.10.2018, AZ: 5 18 ZR 35/17)