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Düsseldorfer Tabelle – gut zu wissen

Düsseldorfer Tabelle – gut zu wissen

Die Düsseldorfer Tabelle arbeitet mit Einkommensstufen. Um den zutreffenden Kindesunterhalt zu ermitteln muss man also das Einkommen des Unterhaltspflichtigen kennen.

Die Unterhaltsbeträge, die der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen sind, sind aber nur dann zutreffend, wenn tatsächlich auch an zwei Unterhaltsberechtigte Unterhalt gezahlt wird. Hiervon geht die Düsseldorfer Tabelle nämlich standardmäßig aus.

Muss der Unterhaltspflichtige beispielsweise nur für ein Kind zahlen, wird er in die nächsthöhere Einkommensstufe eingeordnet und er muss dann für dieses eine Kind mehr Unterhalt zahlen.

Anders herum gilt aber auch, dass er – wenn er für mehr als zwei Personen Unterhalt zahlt – dann in die niedrigere Einkommensstufe eingeordnet wird, als weniger zahlt, als sich anhand seines Einkommens eigentlich ergeben würde.

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