Urteile / Presse

Änderung Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2020 hat sich die Düsseldorfer Tabelle verändert.

Der für Kinder zu zahlende Unterhalt hat sich in allen Altersvorstufen erhöht. Die einzelnen Beträge können aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden.

Soweit ein Unterhaltstitel vorhanden ist, wonach der Unterhaltsverpflichtete Kindesunterhalt nach der festgelegten Stufe zu zahlen hat, besteht eine Verpflichtung zur automatischen Zahlung. Nicht gezahlte Beträge können im Nachhinein nachgefordert werden.

Sofern kein Unterhaltstitel besteht, ist der Unterhaltsverpflichtete hinsichtlich der Erhöhung aufzufordern, da erst mit Zugang der Aufforderung die Verpflichtung zur erhöhten Unterhaltszahlung besteht.

Zurück