Medizinrecht

Fachanwalt für Medizinrecht Celle

Arzthaftung, Aufklärungsfehler, Abrechnungsbetrug

Mediziner leisten oft Großartiges, um die Beschwerden von Patienten zu lindern und Krankheiten zu behandeln. Doch in einem System, in dem die Gelder knapp sind und der Druck hoch ist, können Fehler passieren. Allein im Jahr 2018 wurden den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern rund 11.000 Behandlungen gemeldet, bei denen Behandlungsfehler vermutet wurden1.

Wir, das Team der Anwaltskanzlei Jablonsky und Kollegen, kennen uns mit allen Perspektiven aus – und vertreten Patienten, Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser. Ob Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder Honorarrückforderungen von der kassenärztlichen Vereinigung – unser Anwaltsteam in Celle und Bergen wertet Sachverständigengutachten aus, klagt Schmerzensgeld und Schadensersatz für Patienten ein und vertritt Ärzte und Apotheken.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Vertretung im Medizinrecht konnten wir bereits mehr als 1.000 Mandate für Patienten und Mediziner erfolgreich begleiten. Sprechen Sie uns gerne an.

Wir setzen uns für Sie ein:

  • Arzthaftungsrecht: „Behandlungsfehler und Ärztepfusch“
  • Aufklärungsfehler: vor, während und nach der Behandlung
  • Berufs- und Zulassungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Vergütungsrecht
  • Apothekenrecht

Für Ärzte, Therapeuten und Apotheker

Sie ist komplex, anspruchsvoll und risikoreich. Doch als wäre die Medizin als solches nicht bereits anspruchsvoll genug, stehen jedem Mediziner zudem noch unzählige Aufgaben und Auflagen aus Verwaltung und Abrechnungsverfahren gegenüber. Heike Jablonsky, Fachanwältin für Medizinrecht, vertritt Mediziner, Therapeuten und Apotheker rund um Fragen zum Arzthaftungsrecht, Vertragsrecht, Berufs- und Zulassungsrecht, Apothekenrecht und Vergütungsrecht.

Ärger mit der Plausibilitätsprüfung?

Regelmäßig müssen niedergelassene Ärzte Geld an die kassenärztliche Vereinigung zurückzahlen. Der Grund: fehlerhafte Abrechnungen, Plausibilitätsprüfung und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Haben Sie einen Regress der KV erhalten? Unsere Fachanwältin im Medizinrecht, Heike Jablonsky, ist für Sie bereits ab der ersten Anhörung da, legt frühzeitig Ihre Aspekte dar und vertritt Sie bei Verhandlungen der KV und deren Ausschüssen.

Für Patienten

„Die beste Krankheit taugt nichts“. Sind Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden? Jetzt sind guter Rat und eine fundierte anwaltliche Betreuung wichtig. Unsere Fachanwältin für Medizinrecht, Heike Jablonsky, steht an Ihrer Seite. Fehlende oder unsachgemäße Aufklärung über den Behandlungsablauf und seine Risiken, Behandlungsfehler, Krankenhauskeime, unerwartete Komplikationen – um nur wenige Beispiele zu nennen. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens. Gern vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Achtung Aufklärungsfehler: Für jede ärztliche Behandlungsmaßnahme muss der Patient seine rechtswirksame Zustimmung oder Einwilligung erteilen. Dies setzt eine ausreichende Information an den Patienten voraus. Konkret: „Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.“ Haben Sie Zweifel daran, ob Sie als Patient ausreichend über Alternativen, Risiken und Nutzen aufgeklärt wurden? Wurde das Gespräch auch tatsächlich vom Arzt durchgeführt? Sprechen Sie uns an.

1 (Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/behandlungsfehler-statistik/2018/)