Urteile / Presse

Zytostatika – Betrug mit Krebsmedikamenten?

420 Polizisten und sechs Staatsanwälte führten Medienberichten zufolge am Dienstagmorgen eine groß angelegte Razzia in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durch. Ziel waren die Geschäftsräume der Hamburger Firma ZytoService sowie Arztpraxen, Apotheken und ein Krankenhaus. Anlass der Ermittlung ist der Verdacht der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und Abrechnungsbetrug.1

Immer wieder stehen Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Nicht selten lautet der Vorwurf: „Abrechnungsbetrug". Unterstützt werden die Strafverfolgungsbehörden dabei in der Regel von den Krankenkassen, die zur Verfolgung und Aufdeckung eigene Abteilungen (Task Force) eingerichtet haben. Dort prüfen speziell ausgebildete Mitarbeiter Abrechnungen eigenständig und realisieren nicht selten hohe Rückforderungen für die Krankenkassen.

Bei hochpreisigen Medikamenten, wie beispielsweise bei Zytostatika, ist die Versuchung für Falschabrechnungen besonders groß. Bei Kontrollen in diesem Bereich wird z.B. überprüft, ob statt verordneter und abgerechneter Fertigarzneimittel in den Räumen einer Apotheke angefertigte Infusionen hergestellt und geliefert werden und dadurch ein Verstoß gegen normvertragliche Regelungen des Arzneiliefervertrages gegeben sein könnte.

Bei Verstößen erfolgt eine Retaxierung auf Null, d.h., die Apotheke muss die volle für die Verordnung erhaltene Vergütung zurückzahlen.

Sollte sich - wie im Ermittlungsverfahren gegen die Firma ZytoService geprüft wird - herausstellen, dass Onkologen mit bestimmten Apotheken kooperieren, so liegt ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Apothekengesetz vor.

Verboten sind auch Kick-backs, d. h., die Annahme von Geschenken oder die Gewährung von Vergünstigungen.

Für den Fall, dass Ärzte zulasten der Krankenkassen mehr verordnen als notwendig, sind diese Leistungen den Krankenkassen ebenfalls zurück zu erstatten. Zudem machen sich die Ärzte strafbar.

Leistungserbringern droht neben hohen Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Ahndungen im Falle einer Verurteilung das Ruhen und – je nach Schwere – auch der Entzug der Approbation bzw. Zulassung.

Unsere Fachanwältin im Medizinrecht, Heike Jablonsky, hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Apotheken, Ärzte und Krankenhäuser erfolgreich in Fällen des Abrechnungsbetruges vertreten können, insbesondere bei Falsch-Abrechnungen bei Zytostatika.

Haben Sie Fragen? Gern stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

1 Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/17/grossrazzia-bei-aerzten-und-apothekern-droht-ein-neuer-zyto-skandal

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