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Wegfall des Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben

Wegfall des Beschäftigungsverbots für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig leichter in Teilzeit weiterbeschäftigt werden können.

 

Ziel der Bundesregierung ist es, Anreize für eine freiwillige Weiterarbeit im Rentenalter zu schaffen und den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten.

 

Nach dem Entwurf sollen Beschäftigte künftig die Möglichkeit erhalten, bei ihrem bisherigen Arbeitgeber befristet und ohne sachlichen Grund weiterzuarbeiten. Bislang war eine solche sachgrundlose Befristung nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zulässig. Das bisherige Vollbeschäftigungsverbot soll daher entfallen.

 

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird entsprechend angepasst. Das bestehende Schriftformerfordernis für befristete Arbeitsverträge bleibt jedoch unverändert bestehen.

 

Was bedeutet das für Arbeitgeber und Personalverantwortliche?

 

Für Unternehmen bietet die geplante Gesetzesänderung neue Handlungsspielräume, um erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach dem Renteneintritt weiter zu beschäftigen.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann dies ein wichtiger Beitrag sein, um Know-how und Arbeitskraft im Betrieb zu halten.

 

Arbeitgeber sollten jedoch weiterhin auf eine korrekte vertragliche Gestaltung der Befristung achten – insbesondere auf die Einhaltung der Schriftform sowie auf klare Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Vergütung und Dauer der Weiterbeschäftigung.

 

Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, können Betriebe flexibler auf den individuellen Wunsch nach Weiterarbeit reagieren – und gleichzeitig rechtssicher handeln.

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