Urteile / Presse

Was bedeutet statischer bzw. dynamischer Unterhaltstitel?

Was bedeutet statischer bzw. dynamischer Unterhaltstitel?

Wenn man sich darauf verlassen können will, dass Kindesunterhalt gezahlt wird, dann sollte man über einen Unterhaltstitel verfügen.

Entweder erhält man diesen, wenn der Unterhaltspflichtige eine Urkunde beim Jugendamt erstellen lässt, oder man muss den Kindesunterhalt einklagen. Dann stellt der Beschluss des Familiengerichtes den Titel dar, aus dem man dann auch zwangsweise vollstrecken kann.

Aber wie sollte dieser Titel aussehen?

Es gibt einerseits einen statischen Unterhaltstitel, in dem der konkrete Zahlbetrag für den Kindesunterhalt festgelegt ist. Er kann dann später nur durch eine Abänderungsklage abgeändert werden.

Im Gegensatz dazu weist ein dynamischer Unterhaltstitel keinen festen Zahlbetrag aus sondern legt den Unterhaltsbetrag in Form eines Prozentsatzes des jeweiligen Mindestunterhalts fest. Der Vorteil besteht darin, dass dieser Titel dann weiter Bestand hat – ob bei Wechsel der Altersstufen oder im Falle der Erhöhung des Zahlbetrages aufgrund der regelmäßigen Anpassung der Düsseldorfer Tabelle.

Auch dieser Titel kann aber wenn nötig im Wege der Abänderungsklage geändert werden, wenn sich die Verhältnisse beim Unterhaltsverpflichteten wesentlich verändert haben.

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