Urteile / Presse

Vorsicht bei Krankmeldung: Arbeitgeber oder Eigenkündigung

Vorsicht bei Krankmeldung: Arbeitgeber oder Eigenkündigung

Das Bundesarbeitsgericht hat die Darlegung und Beweislast verschärft, wenn Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung oder nach einer Eigenkündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegen, die passgenau für den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist gelten. Wenn der Arbeitnehmer nahtlos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Tätigkeit aufnimmt, kann die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/en erschüttert sein. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass der Arbeitgeber sich weigert, Entgeltfortzahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Demnach kann der Arbeitgeber die Zahlungen aussetzen, wenn ernsthaft begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am 13.12.2024. Dabei ist jedoch wichtig zu beachten, dass allein die Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht genügt, damit der Entgeltfortzahlungsanspruch entfällt. Vielmehr muss der Arbeitnehmer konkrete Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass er tatsächlich erkrankt ist.

Zurück