Urteile / Presse

Trennung – wer bekommt die Hunde?

Trennung – wer bekommt die Hunde?

Grundsätzlich werden Haustiere im Falle einer Trennung/Scheidung als „Hausrat“ angesehen, der nach Billigkeit zu verteilen ist. Berücksichtigt werden muss aber schon, dass es sich um Lebewesen handelt. Die Entscheidung, wem die Haustiere zuzusprechen sind, muss sich daher daran orientieren, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist.

So hat es das Amtsgericht München am 20.09.2019 entschieden und so wird es wohl auch korrekt sein. Die Entscheidung wurde durch das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt.

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