Urteile / Presse

Reisezeiten bei Auslandsentsendung

Zunehmend werden Mitarbeiter auch im Ausland eingesetzt. Auch in Fällen, in denen der Arbeitgeber die Mitarbeiter vorübergehend zur Arbeit ins Ausland entsendet, sind die Zeiten für die Hin- und Rückreise als Arbeitszeit zu vergüten, da die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers liegen.

(BAG Entscheidung vom 17.10.2018, AZ: 5 18 ZR 35/17)

Zurück