Urteile / Presse

Private Berufsunfähigkeitsversicherung muss zahlen

Rentenansprüche aus einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung werden vom Versicherer häufig nur eine befristete Zeit anerkannt, weil der Versicherer in der Regel davon ausgeht, dass in absehbarer Zeit mit einer Rehabilitation oder Gesundung zu rechnen ist. Grundsätzlich ist es rechtlich möglich und zulässig, dass der Versicherer seine Leistung zeitlich befristet. Er muss jedoch dem Versicherungsnehmer auch nachvollziehbare Gründe darlegen, worauf die Befristung beruht. Unterlässt er dies, muss er so lange weiterzahlen, wie er nicht das sogenannte Nachprüfungsverfahren durchführt. In einem Nachprüfungsverfahren muss der Versicherer belegen, dass der Versicherte wieder arbeiten kann. Dies ist insoweit neu, als nunmehr die Beweislast bei dem Versicherer liegt und das Nachprüfungsverfahren strengen Anforderungen unterliegt.
Bislang haben Berufsunfähigkeitsversicherer diese Vorgabe jedoch kaum umgesetzt und er-läutern das befristete Anerkenntnis nicht. Somit haben Versicherte gute Chancen auf Fortzah-lung ihrer Berufsunfähigkeitsrente. Eine Überprüfung lohnt sich hier alle Mal.

 

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