Urteile / Presse

Diskriminierung eines Rentners

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass ein Arbeitgeber gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, wenn er die Bewerbung eines Altersrentners unter Hinweis auf dessen Rentnerstatus bereits im Bewerbungsverfahren zurückweist. Der Rentner kann dann eine Entschädigung verlangen, selbst wenn der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist, der eine Altersgrenzregelung enthält. Deswegen hat es einem 71-jährigen Rentner eine Entschädigung von einem Bruttomonatsentgelt zugesprochen, da es darin einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 AGG sah. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden, wozu auch das Lebensalter zählt.

(LAG Niedersachsen Urteil vom 01.08.2018, AZ: 17 SA 1302/17)

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