Urteile / Presse

Die Abmahnung - der erste Weg zur personenbedingten Kündigung?

Regelmäßig sprechen wir mit Mandanten, die eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten haben. In der Regel stellt dies Grund genug dar, sich hiergegen umgehend zu wehren. Denn oft genug ist die Abmahnung der erste Schritt zur sich hieran anschließenden Kündigung. Hintergrund: Ohne Abmahnung kann in der Regel nicht personenbedingt gekündigt werden, jedenfalls wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendbarkeit findet.

Wir als Anwälte verlangen dann von dem Arbeitgeber, dass die Abmahnung zurückgenommen wird und aus der Personalakte entfernt wird. Lässt sich der Arbeitgeber hierauf nicht ein, so muss man gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht klagen. Für die Klage gegen eine Abmahnung gilt übrigens nicht die starre Dreiwochenfrist, die bei Erhalt einer Kündigung einzuhalten ist.
Folgt auf die Abmahnung zügig die Kündigung, so muss hiergegen in jedem Falle innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Anderenfalls wird die Kündigung rechtswirksam. Diese Frist kann auch nicht verlängert werden und ist deshalb unbedingt einzuhalten. Wichtig: Vorfälle, die bereits abgemahnt wurden, können dann nicht erneut als Grund für die Kündigung verwendet werden. Die abgemahnten Sachverhalte sind also für die Begründung der eventuell hierauf folgenden Kündigung nicht mehr verwendbar. Für die Kündigung selbst muss es einen von den bisherigen Abmahnungen zu unterscheidenden gesonderten Kündigungsgrund geben.

Letztlich wird die Frage der Begründetheit einer Abmahnung dann auch indirekt in einem Kündigungsschutzverfahren aufgegriffen, weshalb es auch möglich ist, erst zusammen mit der darauffolgenden Kündigung gegen die Abmahnung anzufechten. Allerdings ist es im Hinblick auf die Tatsache, dass auf die Abmahnung häufig die Kündigung folgt, ein starkes Zeichen, wenn man als Arbeitgeber auch schon gegen die Abmahnungen direkt vorgeht.

Nicht jeden Vorwurf muss ein Arbeitnehmer sich gefallen lassen. Dies besprechen wir gerne mit Ihnen. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Besprechungstermin hier in unserer Kanzlei.

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