Urteile / Presse

Ausgleichsansprüche im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Die Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wirft häufig auch finanzielle Fragen auf. Anders als bei Ehegatten gibt es zwar keinen gesetzlichen Zugewinnausgleich, dennoch können Ausgleichsansprüche bestehen.

Hat ein Partner erhebliche Leistungen erbracht, die über den normalen Beitrag zum gemeinsamen Alltag hinausgehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein finanzieller Ausgleich verlangt werden. Dies betrifft beispielsweise größere Investitionen, die Finanzierung einer Immobilie oder umfangreiche Bau- und Renovierungsarbeiten am Haus des anderen Partners.

Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab — insbesondere davon, ob die Leistungen im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Lebensgemeinschaft erbracht wurden.

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