Urteile / Presse

Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei neuer Erkrankung

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2019 ausgeführt, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf sechs Wochen beschränkt ist. Dies gilt auch für den Fall, dass während der Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Anders ist die Sache nur dann zu beurteilen, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits beendet war. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu ausgeführt:

"Ist der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig und schließlich sich daran in engem zeitlichem Zusammenhang eine im Wege der „Erstbescheinigung" attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit an, hat der Arbeitnehmer im Streitfall darzulegen und zu beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte."

Nur wenn dieser Nachweis gelingt, hat der Arbeitnehmer erneut einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für weitere sechs Wochen.

Zurück