Urteile / Presse

Abfindung und Steuern – Das sollten Arbeitnehmer wissen

Eine Abfindung soll den Verlust des Arbeitsplatzes finanziell ausgleichen. Was viele jedoch nicht wissen: Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerbelastung deutlich reduzieren. Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Abfindung grundsätzlich in einem Kalenderjahr ausgezahlt wird.

Kirchensteuerpflichtige können zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine teilweise Ermäßigung der Kirchensteuer auf ihre Abfindung beantragen.

Da die steuerliche Behandlung von Abfindungen von den Umständen des Einzelfalls abhängt, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Beratung. Bereits bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages oder eines gerichtlichen Vergleichs können wichtige Weichen für eine möglichst günstige steuerliche Behandlung gestellt werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und die eigenen Rechte wirksam durchzusetzen.

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