Mutter muss Vater den Kindesumgang gewähren
Familienrecht
Ein langer Kampf steht oft in Familienangelegenheiten ins Haus. So auch in diesem Fall.
Unser Mandant bemühte sich redlich um Umgang mit seinen beiden Kindern, die bei der Mutter leben. Diese bläute den Kindern ein, dem Vater zu sagen, dass sie nicht zu ihm wollen würden. Die Kinder sagten ihren Satz auf und rannten sodann vom Vater weg, wenn er diese abholen wollte.
Kämpfen lohnt sich jedoch, wie sich letztlich vor dem Familiengericht in Celle zeigte: Es wird eine Umgangspflegschaft eingesetzt. Eine dritte Person gewährleistet also, dass die Umgangskontakte stattfinden. Die Kosten hierfür hat die Mutter zu tragen.