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Dienstag, 07. September 2010 |
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VeröffentlichungenDas allgemeine Diskriminierungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) und die damit verbundenen Anforderungen an den ArbeitgeberNach langwierigen politischen Diskussionen ist am 18.08.2006 das Gleichstellungsgesetz oder Antidiskriminierungsgesetz, wie es auch genannt wird, in Kraft getreten. Danach sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Damit werden nun an den Arzt oder die Klinikals Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitslebens neue, erhöhte Anforderungen gestellt. Ihn trifft die Pflicht, Diskriminierung und ungleiche Behandlung in seiner Praxis... >> mehr Neue Chancen für Niedergelassene:Welche Möglichkeiten eröffnet das neue Vertragsarztrechtsänderungsgesetz?Zum 1. Januar 2007 ist in das neue Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft getreten. Dieser Schritt war nach der Änderung der (Muster-)BerufsO für Ärzte 2004 der GKV-Reform überfällig, um Widersprüche zwischen der Musterberufsordnung und dem Vertragsarztrecht aufzulösen. Zukünftig wird sich durch diese Reform die Gesundheitslandschaft erheblich verändern. Ärzte und Ärztinnen sollten dies als Chance begreifen, andererseits aber auch die damit verbundenen Risiken, insbesondere im haftungsrechtlichen... >> mehr
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