Dienstag, 07. September 2010 

Rechtsanwalt

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Rechtsanwaltskanzlei Heike Jablonsky & Koll.

Heike Jablonsky, Rechtsanwältin | Dr. Jörg P. Hardegen, Rechtsanwalt

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Bahnhofstraße 20 (im Ärztehaus), 29303 Bergen • Tel.: (05051) 91 16 25

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Rechtsanwältin
Heike Jablonsky

Fachanwältin für
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Aktuelle Informationen - Medizinrecht

Arzthaftungsrecht

6.000,00 EUR Schmerzensgeld für drückendes Gebiss

OLG Koblenz, AZ: 5 U 467/07

ZahnarztEin deutscher Zahnarzt muss zahlen, weil er schlampig gearbeitet hat. Nach dem Urteil des Gerichtes schuldet ein Zahnarzt dem Patienten auch einen „Erfolg“. Schmerzen nach dem Zahnarztbesuch können u. U. zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichtes Koblenz hervor. Danach muss ein Zahnarzt einer Patientin wegen schlechter Arbeit 6.000,00 EUR Schmerzensgeld zahlen. Die Frau hatte bei dem beklagten Zahnarzt Ober- und Unterkiefer mit herausnehmbaren Teilprothesen versorgen lassen. Die Arbeit ließ lt. Gericht zu wünschen übrig. Die Kronen hatten überstehende Ränder und die Prothesen saßen zu locker. Die Klägerin hatte daher Schmerzen sowie Sprach-, Beiß- und Kauprobleme.  

 

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