Dienstag, 07. Februar 2012   

Aktuelle Informationen - Medizinrecht

Arzthaftungsrecht

Erleichterung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Ärzten

Der Bundesgerichtshof hat ein für Patienten günstiges Urteil gefällt, wonach die Beweislast auch bei leichten Behandlungsfehlern zugunsten des Patienten umdreht, wenn der Arzt es unterlassen hat, einen gebotenen Befund zu erheben. Voraussetzung ist, dass sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome "mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen" (so der BGH).

Da es prozessentscheidend sein kann, welche Partei den Fehler oder die Ursächlichkeit des Fehlers oder einer falschen Behandlung wem nachzuweisen hat, ist dieses Urteil beachtenswert.


6.000,00 EUR Schmerzensgeld für drückendes Gebiss

OLG Koblenz, AZ: 5 U 467/07

ZahnarztEin deutscher Zahnarzt muss zahlen, weil er schlampig gearbeitet hat. Nach dem Urteil des Gerichtes schuldet ein Zahnarzt dem Patienten auch einen „Erfolg“. Schmerzen nach dem Zahnarztbesuch können u. U. zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichtes Koblenz hervor. Danach muss ein Zahnarzt einer Patientin wegen schlechter Arbeit 6.000,00 EUR Schmerzensgeld zahlen. Die Frau hatte bei dem beklagten Zahnarzt Ober- und Unterkiefer mit herausnehmbaren Teilprothesen versorgen lassen. Die Arbeit ließ lt. Gericht zu wünschen übrig. Die Kronen hatten überstehende Ränder und die Prothesen saßen zu locker. Die Klägerin hatte daher Schmerzen sowie Sprach-, Beiß- und Kauprobleme.  

 

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