Dienstag, 07. September 2010 

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Rechtsanwaltskanzlei Heike Jablonsky & Koll.

Heike Jablonsky, Rechtsanwältin | Dr. Jörg P. Hardegen, Rechtsanwalt

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Bahnhofstraße 20 (im Ärztehaus), 29303 Bergen • Tel.: (05051) 91 16 25

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Rechtsanwältin
Heike Jablonsky

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Aktuelle Informationen - Erbrecht

Erbrecht

Unsicherheit bei der Erbschaftsteuer

ErbrechtZu Beginn des Jahres 2007 kippte das Bundesverfassungsgericht das bisher geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wegen Verfassungswidrigkeit. Grund dafür war die Ungleichbehandlung der Bewertungsmethoden für die verschiedenen Vermögensmassen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das bisher geltende Recht bis zur Verabschiedung eines neuen Steuergesetzes in Kraft bleiben soll. Zur Novellierung des Erbschaftssteuerrechtes ist der Gesetzgeber bis zum Ende 2008 verpflichtet. Schon jetzt gibt es aber zahlreiche Konzepte, eine gemeinsame Linie ist bislang jedoch noch nicht gefunden worden.

Es erschließt sich jedem, dass die Steuerlage sich insgesamt durch die Novellierung nicht verbessern wird auch wenn unklar ist, wie sich diese Zwangsreform im einzelnen auswirkt. Es empfiehlt sich im Einzelfall daher jetzt noch Steuervorteile der alten Rechtslage auszunutzen, vor allem im Hinblick auf Grundbesitz und Betriebsvermögen. Die bisherigen Steuerprivilegien realisieren sich bei Grundbesitz vor allem in günstigen Ansetzen des Steuerwertes. Dieser entspricht dabei zur Zeit ca. 70 % des wirklichen Verkehrswertes.

Mit Wegfall dieser günstigeren Bewertung durch die Novellierung kann sich somit schnell indirekt die Steuer für Grundbesitzer erhöhen. Um dies zu verhindern, bleibt die Möglichkeit, eine sorgfältig geplante Vermögensnachfolge durchzuführen. Durch lebzeitige Übertragung kann man so Steuerprivilegien und Freibeträge noch optimal ausnutzen und sich zeitlich mit Sicherungsrechten wie Nießbrauch und Rückforderungsrechten wirtschaftlich dennoch absichern. Allerdings sollte man sich sowohl über die schenkungsrechtlichen als auch über die erbrechtlichen Aspekte anwaltlich beraten lassen.


Gesetzliche Erbfolge contra Ehegattentestament

Die gesetzliche Erbfolge ist auch heute noch vielen Menschen unklar. Da aber die wenigsten Personen ein Testament machen, entscheidet die gesetzliche Erbfolge darüber, wem das Vermögen des Erblassers nach seinem Tode zufällt.

Der hinterbliebene Ehegatte ist zwar berücksichtigt, aber mit zunehmenden Patchwork-Familien treten neben ihn oft weitere Miterben. Dies können neben gemeinsamen Kindern auch Kinder aus vorangegangenen Ehen sein, aber auch Geschwister des Verstorbenen, wenn keine Kinder vorhanden sind. Insbesondere bei teils gemeinschaftlichen und teils Kindern aus anderen Ehen wird die Erbfolge krisenanfällig. Für solche Patchwork-Familien ist eine Vermögensnachfolgeplanung wichtig, da die gesetzliche Erbfolge so etwas nicht vorsieht und nicht berücksichtigt. Dies kann allein im Rahmen eines Testamentes erfolgen.

 

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