Urteile / Presse

Kündigung wegen heimlicher Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen

(Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 27.10.2022 AZ: 2 Ca 193/22)

Das Arbeitsgericht Freiburg hat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt, dass heimliche Tonbandaufnahmen des gesprochenen Wortes von Arbeitskollegen eine verhaltensbedingte Kündigung ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zumeist auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Nur in Notsituationen seien heimliche Tonbandaufnahmen gerechtfertigt, z.B. bei der Abwehr von Erpressungen und Nötigungen. Das Gericht verweist auf § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar sei.

(RA Martin Maischak)

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